Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Otternhagen, Region Hannover

Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen (Verf.Nr.2594) werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Öffentliche Bekanntmachung

Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim
Az.: 611 Otternhagen 005.0-14320/2025

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in der Flurbereinigung Otternhagen, Region Hannover

Im Flurbereinigungsverfahren Otternhagen (Verf.Nr.2594) werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung als verbindlich für das weitere Flurbereinigungsverfahren festgestellt (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794).

Aufgrund von Einwendungen und festgestellten offensichtlichen Unrichtigkeiten nach der Auslegung der Wertermittlungsunterlagen wurde das Wertermittlungsergebnis bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken geändert:

Gemarkung Flur Flurstücke Veränderung
Frielingen  42, 45 & 46  Anpassung und Entfernung Baumabschlag 
Frielingen  55 & 57  Anpassung der Baumreihe und Hinzufügen eines Schachtes 
Otternhagen 66/3 & 66/2  Anpassung Abschlag Baumreihe 
Otternhagen  11/41  Anpassung Heckenabschlag 
Otternhagen  Anpassung Heckenabschlag 
Otternhagen  373/172 & 158/1  Anpassung und Entfernung Baumabschlag 
Otternhagen  324/164 & 326/140  Entfernung Weg und Anpassung Baumabschlag 
Otternhagen  169 & 170  Entfernung Graben 
Neustadt a. Rbge.  29  26/2  Anpassung Heckenabschlag und Wertkorrektur Graben 

Die Wertermittlungsergebnisse sind aus den Wertermittlungskarten ersichtlich. Der Wertermittlungsrahmen und die Karten können im Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4 während der Dienststunden eingesehen werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich (Telefonnummer 05121/6970-147 - Herr Burgdorf). Der vollständige Text dieser Feststellung mit Begründung, der Wertermittlungsrahmen sowie die Wertermittlungskarten stehen unter folgendem Link zum Download bereit:

www.arl-lw.niedersachsen.de/bekanntmachungen/

Begründung
Die Wertermittlung ist unter der Leitung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vorgenommen worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind ihnen im Anhörungstermin am 21.11.2025 erläutert worden. Die o.a. Änderungen wurden vorgenommen und in die Wertermittlungskarten übernommen. Damit wurden begründete Einwendungen behoben. Die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Im Auftrage

gez. Fleckenstein

 

 

   
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