Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet Aller-Leinetal

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) erneut als Landschafts- und Naturschutzgebiet auszuweisen.

Bekanntmachung

Verordnung über das Landschafts- und Naturschutzgebiet „Aller-Leinetal“

Der Landkreis Heidekreis beabsichtigt, Teile des FFH-Gebietes Nr. 90 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes „Untere Allerniederung“ (Ge-biet der Samtgemeinde Schwarmstedt, Samtgemeinde Ahlden und der Samtgemeinde Rethem (Aller)) erneut als Landschafts- und Naturschutzgebiet auszuweisen.

Der Entwurf der Verordnung liegt gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzge-setzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29.07.2009 in der zurzeit gelten-den Fassung, in der Zeit vom 17.11.2025 bis zum 21.12.2025 im Rathaus der Samtgemein-de Schwarmstedt, Zimmer 35, während der Dienststunden von Montag bis Mittwochs von 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr (Einsicht nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel. 0 50 71 / 809 – 149 oder per Mail an bauleitplanung@schwarmstedt.de)

sowie beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Harburger Straße 2, 29614 Soltau und beim Landkreis Heidekreis, Dienstleistungsbüro, Vogteistraße 19, 29683 Bad Falling-bostel während der Dienststunden am Montag und Dienstag zwischen 07:30 Uhr und 16:00 Uhr, Mittwoch zwischen 07:30 Uhr und 13:00 Uhr, Donnerstag zwischen 07:30 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 07:30 Uhr und 12:00 Uhr, aus.

Die Unterlagen sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreis Heidekreis, www.heidekreis.de, unter den Suchbegriffen „Landschaftsschutzgebiete“ oder „Naturschutz-gebiete“ zu finden und können dort ab dem 17.11.2025 bis zum 21.12.2025 eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit im Rathaus der Samtge-meinde Schwarmstedt oder beim Landkreis Heidekreis den Verordnungsentwurf einsehen und Bedenken und Anregungen zu der Verordnung vorbringen, hierfür steht zusätzlich die zentrale E-Mailadresse alt@heidekreis.de zur Verfügung.


gez. Gehrs
Der Samtgemeindebürgermeister
Schwarmstedt, 29.10.2025

 

   
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Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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